Die gesetzlichen Anforderungen zur Verhinderung von Manipulationen an elektronischen Kassensystemen werden immer weiter verschärft. Nach den in den letzten Jahren bereits umgesetzten Verwaltungsvorschriften zu GDPdU und GoBD, erreichen die Vorgaben mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ ab 01.01.2020 eine neue Stufe.
Das Kassengesetz fordert ab 01.01.2020:
Die technischen Richtlinien & Schutzprofile des BSI definieren Anforderungen an Sicherheitsmodul, Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems:
Die KassenSichV regelt den groben Rahmen:
Da die flächendeckende Ausrüstung von Kassensystemen mit TSE bis 01.01.2020 nicht möglich ist, beanstandet das Bundesfinanzministerium bis 30. September 2020 den Einsatz von aufrüstbaren Kassensystemen ohne TSE nicht.
Was wird bis 30. September 2020 nicht beanstandet:
Die TSE stellt den zentralen technischen Baustein dar, um Grundaufzeichnungen gegen nachträgliche Manipulationen zu schützen und besteht aus:
Jede eingesetzte TSE muss über ein TR-Zertifikat verfügen. Um dieses vom BSI zu erhalten sind einige Schritte nötig:
Um unseren Kunden fristgerecht eine TSE-Lösung anzubieten, arbeitet QUORiON mit Swissbit zusammen, einem Spezialisten für industrielle Speicher- und Sicherheitslösungen mit über 20 Jahren internationaler Erfahrung. Seit über drei Jahren liefert Swissbit zudem praxiserprobte Fiskallösungen für Frankreich und weitere Länder. Die Swissbit TSE kombiniert die kryptographische Hardware und Software inklusive den benötigten Zertifikaten mit einem frei nutzbaren Speichermedium. Der Anschluss der Swissbit TSE erfolgt wahlweise über die USB-, SD- oder MicroSD-Schnittstelle.
Die von QUORiON kürzlich eingeführte neue Kassengeneration beginnend mit der QMP 60 sowie die etablierten QTouch-Modelle binden die TSE über die integrierten USB-Schnittstellen an. Dazu wird die TSE direkt mit dem Kassensystem verbunden. Nach einem einfachen Firmware-Update kann dann die QUORiON-Kasse Finanzamt-konform eingesetzt werden.
Nachrüstbare Kassenmodelle:
Die im Markt weitverbreiteten und bewährten QUORiON-Kassenmodelle der älteren Generation werden über die TSE-Box Finanzamt-konform gemacht. Die TSE-Box inklusive TSE wird einfach über eine serielle Schnittstelle an das Kassensystem angeschlossen. Nach einem unkomplizierten Firmware-Update ist der Nachrüstprozess auch schon abgeschlossen.
Nachrüstbare Kassenmodelle:
Bitte beachten Sie: QUORiON Data Systems GmbH darf und kann mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Ja, ab dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.
Die TSE kann bis zum Ablauf des kryptografischen Zertifikates genutzt werden. Die üblichen Laufzeiten des Zertifikates betragen 3 oder 5 Jahre.
Das Bundesamt der Finanzen sagt dazu Folgendes: „Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Die Belegausgabepflicht nach § 146a Absatz 2 AO bleibt hiervon unberührt.“
Wenden Sie sich an den Kassenfachhändler von dem Sie das Produkt erworben haben. Dieser wird die Installation der TSE und das dazu benötigte Software-Update durchführen.
Nein. Das mobile Bestellsystem QOrder ist kein eigenständiges Kassensystem und führt kein eigenes Journal, deshalb genügt eine TSE am Kassensystem mit dem QOrder verbunden ist.
Ja, die gesetzlichen Regelungen sehen ab dem 01.01.2020 eine Mitteilungspflicht vor. Jedes Kassensystem das eine TSE einsetzen muss, muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme den Finanzbehörden gemeldet werden.
Für Kassensysteme die der Übergangsregelung unterliegen, gilt im Übergangszeitraum keine Mitteilungsverpflichtung.
Geräte die nicht nachgerüstet werden können, aber den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen und nach dem 25.10.2010 sowie vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, dürfen im Rahmen einer Übergangsregelung längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin eingesetzt werden. Die Nachweise des Vorliegens dieser Voraussetzungen sind für die jeweils eingesetzte Registrierkasse der Systemdokumentation beizufügen.
QUORiON-Produkte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen im Downloadbereich.
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Systembeschreibung fiskalische Aufzeichnung gemäß TSE, DSFinV-K, GoBD Download (0,9 MB) |
Beschreibung zum gesetzeskonformen Betrieb von QUORiON-Kassen in Deutschland nach aktuellen Anforderungen aus Kassengesetz & KassenSichV. |
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Programm-Updates Download |
Aktuelle Programm-Updates zur Anbindung der TSE für QUORiON-Kassenmodelle. |
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Herstellerklärung zur Übergangsregelung Download (0,2 MB) |
Nachweis der Kassenmodelle, die bauartbedingt nicht nachgerüstet werden können. |
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Systembeschreibungen Download (1,9 MB) |
Bestandteil der Verfahrensdokumentation, der den Prozess der Aufzeichnung, Verarbeitung, Sicherung und Auswertung der Daten beschreibt. Muss für den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungsfrist vorgehalten werden. |
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QDecoder Download (19,3 MB) |
PC-Programm zur Entschlüsselung der Daten und Bereitstellung im maschinell auswertbaren Beschreibungsstandard der IDEA-Software. |
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Zertifikat Download (1,5 MB) |
Erklärung zur Erfüllung der gesetzlichen und steuerrechtlichen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form zum Datenzugriff (Erklärung zur Erfüllung des BMF-Schreibens vom 26.11.2010). |