Allgemeine Geschäftsbedingungen
QUORiON Data Systems GmbH


I Anwendung, Geltung

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Liefe- rungen und Leistungen von und an unsere Vertrags- partner in allen Vertragsabschnitten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Lieferanten und Kunden werden selbst bei Kennt- nisnahme nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen QUORiON Data Systems GmbH und dem Vertragspartner zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

3. Diese Vertragsbedingungen treten ausschließlich gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Kraft.

4. Bei Verträgen zwischen uns und ausländischen Geschäftspartnern ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) für die gesamten Geschäftsbeziehungen, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, vereinbart.

5. Die Vertragssprache für die Geschäftsbeziehungen mit den Auslandskunden ist nach unserer Wahl Deutsch oder Englisch.

II Vertragsabschluss

1. Angebote der QUORiON Data Systems GmbH sind stets freibleibend.

2. Von der QUORiON Data Systems GmbH Dritten zugänglich gemachte oder veröffentlichte Produktangaben sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder Angabe verbindlich.

3. Das Rechtsgeschäft entsteht durch die schriftliche Auftragsbestätigung. Mit der Auftragserteilung erklärt der Vertragspartner verbindlich seine Zustimmung zur Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes und allen Bedingungen des jeweiligen Rechtsgeschäftes. Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der vorherigen Zustimmung.

4. Bei Schwierigkeiten der Realisierbarkeit des Auftrages, insbesondere wegen nicht richtiger oder/ und nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer, ist der Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung/Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners sind zu erstatten.

5. An allen in Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit verbundenen und überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Schaltplänen, Stücklisten, Geräte- und Betriebssoftware, Belegungsplänen etc., hat QUORiON Data Systems GmbH Eigentums- und Urheberrechte. Diese Unterlagen und Programme dürfen durch den Vertragspartner Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind vom Vertragspartner ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen.

III Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Verkaufspreise gelten vorbehaltlich anderweitiger Regelungen und Festlegungen ab dem Geschäftssitz der QUORiON Data Systems GmbH in Erfurt.

2. Den angegebenen Preisen einschließlich den Verpackungs-, Versicherungs- und Transportkosten ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen (Inland).

3. Der Rechnungsbetrag muss nach Zusendung der Auftragsbestätigung umgehend per Vorkasse beglichen werden.

4. Bei ausdrücklicher Zustimmung ist die Zahlung mit Zahlungsziel oder eine Ratenzahlung gestattet. Bei Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

5. Die Bezahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das angegebene Bankkonto auf der Auftragsbestätigung zu erfolgen.

6. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen Absprache und ist nur bei vorheriger Bestätigung und nur dann, wenn sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind, zulässig.

7. Auch entgegen anderer Bestimmungen des Vertragspartners kann die QUORiON Data Systems GmbH dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, kann die QUORiON Data Systems GmbH die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

8. Dem Vertragspartner steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Aus anderen Vertragsverhältnissen mit der QUORi- ON Data Systems GmbH kann der Vertragspartner in diesem Vertragsverhältnis keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

9. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängelrügen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie Aufrechnungen mit solchen ist ausgeschlossen.

10. Die QUORiON Data Systems GmbH ist berechtigt, Wechsel oder Schecks abzulehnen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Diskont - oder Wechselspesen sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort fällig.

11. Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben, Kosten für Sonderleistungen oder Kosten für nicht nachprüfbare Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauch sind vom Vertragspartner zu tragen.

12. Die QUORiON Data Systems GmbH ist berechtigt, Ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

IV Lieferzeit

1. Liefertermine oder –fristen sind bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich.

2. Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts seitens des Vertragspartners voraus, vgl. Kapitel III.

3. Ist der Vertragspartner mit dem Ausgleich früherer Verbindlichkeiten in Zahlungsverzug, berechtigt dies die QUORiON Data Systems GmbH, Lieferungen zu- rückzuhalten ohne für eventuelle hieraus entstehende Mehraufwendungen aufkommen zu müssen.

4. Der Transport erfolgt gemäß vereinbarter Incoterms®.

5. Nach Auftrag des Vertragspartners schließt QUORiON Data Systems GmbH eine Transportversicherung über den zu versichernden Wert zu dessen Lasten ab.

6. Bei Bestellungen größerer Stückzahlen oder mehrerer Auftragspositionen ist die QUORiON Data Systems GmbH zu Teillieferungen berechtigt

V Eigentumsvorbehalt

1. Die QUORiON Data Systems GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware). Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Produkte, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden und gilt ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software Gegenstand der vertraglichen Regelung geworden sind, gilt die vorstehende Regelung für die übergebenen Datenträger entsprechend.

2. Ist die Ware noch nicht bezahlt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Lieferung pfleglich zu behandeln.

3. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Dieses Recht gilt allerdings nur, wenn der Vertragspartner sich nicht im Verzug mit seiner Zahlungspflicht befindet. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware kann nicht verpfändet oder sicherheitsübereignet werden. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt zur Sicherheit in vollem Umfang an die QUORiON Data Systems GmbH ab.

4. Wird die gelieferte Ware durch den Vertragspartner verarbeitet oder umgebildet, so entsteht daraus keine Verpflichtung für die QUORiON Data Systems GmbH. Es gilt bereits mit Vertragsunterzeichnung, dass das Eigentum oder Miteigentum des Vertragspartners an der entstandenen Sache anteilig (Rechnungswert zzgl. Mehrwertsteuer) auf die QUORiON Data Systems GmbH übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum der QUORiON Data Systems GmbH für diesen Fall unentgeltlich.

5. Der Vertragspartner hat auf das Eigentum der QUORiON Data Systems GmbH hinzuweisen, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, insbesondere bei Pfändung und Insolvenz zugreifen, und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Gerichtliche, außergerichtliche oder sonstige Kosten, die durch einen solchen Zugriff entstehen, werden vom Vertragspartner getragen. Für mögliche Schäden haftet dieser in vollem Umfang.

6. Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig oder gerät mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann die QUORiON Data Systems GmbH die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Vertragspartners zurücknehmen oder gegebenen- falls die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Vertragspartners gegenüber Dritten verlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der unter Eigen- tumsvorbehalt stehenden Ware durch die QUORiON Data Systems GmbH gilt vorbehaltlich der Geltung anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7. Verletzt der Besteller hier genannte Pflichten, ist die QUORiON Data Systems GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten sowie die Ware zu verlangen und/oder Schadenersatz zu fordern.

VI Gewährleistung und Mängelrüge

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten und Bestimmungen.

2. Die Gewährleistungsfrist zwischen QUORiON Data Systems GmbH und dem Vertragspartner beträgt 12 Monate ab Rechnungsdatum von QUORiON Data Systems GmbH.

3. Der Vertragspartner ist bei Warenanlieferung verpflichtet, die Unversehrtheit zu prüfen und wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen sofort schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen versteckten Mangel. Zeigt sich dieser später muss der Kunde unverzüglich bei Entdeckung diesen anzeigen; unterlässt er dies, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

4. Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, wird QUORiON Data Systems GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach Wahl nach- bessern oder Ersatzware liefern. Es ist der QUORiON Data Systems GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach Absprache die Vergütung mindern.

6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß.

7. Schäden, die nach dem Gefahrübergang aufgrund fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, werden nicht ersetzt.

8. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten, Änderungen oder Produktanbindungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9. Wenn QUORiON Data Systems GmbH sich auf Verhandlungen über eine Beanstandung eingelassen hat, stellt dies keinesfalls einen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar.

VII Entsorgung

1. QUORiON-Kassensysteme und QUORiON-Elektrozubehör dürfen nicht über den privaten Hausmüll ent- sorgt werden.

2. In Deutschland in Verkehr gebrachte gewerb- lich genutzte QUORiON Kassensysteme und QUORiON Elektrozubehör nimmt die QUORiON Data Systems GmbH zurück und führt sie einer fachgerechten Entsorgung durch einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb zu.

3. Außerhalb Deutschlands gelten die lokalen Importeure, Distributoren und Fachhändler beim Erwerb von QUORiON-Geräten automatisch als Erstinverkehrbringer im eigenen Land. Damit sind sie im Sinne der WEEE-Gesetzgebung verpflichtet, eigenverantwortlich für eine zur nationalen Gesetzgebung konforme Registrierung und Entsorgung der Altgeräte zu sorgen.

4. QUORiON-Kassensysteme können Datenspeicher enthalten, auf denen sich sensible personen- oder unternehmensbezogene Daten befinden, die nicht in die Hände Dritter gelangen sollten (z.B. Steuer- und Umsatzdaten, Berichte, EJournale). Die End- nutzer der Geräte sind eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten.

VIII Haftung

1. Schadenersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Übergabe der Ware. Ausgenommen sind hiervon arglistig verschwiegene Mängel.

2. QUORiON Data Systems GmbH haftet nicht für ent- gangenen Gewinn und Vermögensschäden des Vertragspartners, welche zum Beispiel entstehen, wenn die Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden.

IX Schlussbestimmung

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der QUORiON Data Systems GmbH in Erfurt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.