Seit Anfang 2018 gelten die Neuregelungen zur Kassennachschau. Die Neuregelungen sollen Betrug und Manipulation an elektronischen Kassensystemen erschweren. Die Kassennachschau darf außerhalb einer Außenprüfung und ohne eine vorherige Ankündigung erfolgen. Der Steuerpflichtige hat dem Prüfer Zugang zum Kassensystem zu gewähren und die Auswertung der Daten zu ermöglichen. Dabei stellen die Neuregelungen (Kassengesetzt, KassenSichV, usw.) ab 01.01.2020 enorme Anforderungen an die gesetzeskonforme Speicherung bzw. Handhabung der Kassendaten.
Zusätzlich ist der Steuerpflichtige verpflichtet, auf Verlangen Unterlagen, Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen zur Verfügung zu stellen (z.B. Bedienungs-/Programmieranleitungen, Verfahrensanweisungen für die Handhabung von Kassenbelegen, usw.).
Werden bei der Prüfung Fehler in der Kassenführung festgestellt, drohen hohe Zuschätzungen.
QUORiON-Kassensysteme bilden in Verbindung mit dem GoBD- & TSE-Datenspeicher die Komplettlösung zur GoBD-konformen Speicherung von Kassendaten. In allen aktuellen QUORiON-Kassensystemen ist eine entsprechende Schnittstelle zum GoBD- & TSE-Datenspeicher vorgesehen. Dadurch können die erzeugten und intern abgespeicherten GoBD- & TSE-Daten nach der schnellen und einfachen Ersteinrichtung durch einen QUORiON-Kassen-Fachhändler vollautomatisiert auf einen Cloud-Server übermittelt und sicher gespeichert und langzeitarchiviert werden.
Erfüllen Sie bedenkenlos alle Anforderungen und vertrauen Sie unseren vernetzten Anwendungen!
Ob Sie nun ein einzelnes Ladengeschäft oder mehrere Filialen besitzen, der optionale GoBD- & TSE-Datenspeicher hilft Ihnen zuverlässig, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Überzeugen Sie sich noch heute von den Vorteilen!
Online-Zugang
Einrichtungsmöglichkeit eines individuellen Zuganges für Kassenprüfer
Speicherung weiterer Unterlagen
Speicherung von zusätzlich für die Kassennachschau benötigten Unterlagen
Datenbereitstellung
Ständige Bereitstellung der Kassendaten in maschinell les- und auswertbarer Form
Automatisierte Datenspeicherung
Keine Notwendigkeit zur
Anschaffung von zusätzlicher
Hardware
Ausreichender Datenspeicher
1 GB Datenspeicher zur 10-jährigen Aufbewahrung der Daten in unveränderbarer, digitaler Form
Geschützte Daten
Sicherung der GoBD-Kassendaten auf geschützten Webservern in Deutschland
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen im Downloadbereich.